Aushang zur Waffenhandhabung

Aus aktuellem Anlass hat der Vorstand in Absprache mit den Standaufsichten folgende Regelung getroffen:



WAFFENHANDHABUNG

Das Einstellen der Visierungen bei den Vereinswaffen ist nur in Anwesenheit und mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Standaufsicht gestattet.

Die Verwendung von selbstgeladener Munition ist bei der Benutzung der Vereinswaffen generell untersagt.

Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Entzug der Waffen und zum einmaligen Ausschluss vom aktuellen Schießbetrieb.


Mai 2009, Der Vorstand


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